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• Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 „Sondergebiet Energie Bonescher Weg“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Lageplan ©© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS November 2023, A18-223-2009-7]

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 49 „Sondergebiet Energie Bonescher Weg“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 27. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Energie Bonescher Weg“ der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0863/2024). Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.

Im Osten der Stadt Zerbst/Anhalt beabsichtigt die GETEC green energy GmbH die Errichtung von Energieerzeugungs- und -umwandlungsanlagen. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Nr. 49 „Sondergebiet Energie Bonescher Weg“ der Stadt Zerbst/Anhalt gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 11 BauGB aufgestellt werden.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

-        im Osten durch Baumbestand

-        im Norden durch einen ländlichen Weg

-        im Süden durch den „Bonschen Weg“

Der Geltungsbereich umfasst ca. 28.300 m² und beinhaltet die Flurstücke 210, 211, 212, 213, und 214, Flur 15 in der Gemarkung Zerbst.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Straße Bonescher Weg.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes zur Errichtung von Energieerzeugungs- und –umwandlungsanlagen, unter anderem für die Errichtung einer Wasserstoffgewinnungsanlage (Elektrolyse), schaffen.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet Energie.

Die zu entwickelnden Flächen innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich im Besitz der Stadt Zerbst/Anhalt und in Privatbesitz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 16. April 2024

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

Symbol Beschreibung Größe
Lageplan B-Plan 49
0.5 MB

© Christian Neuling E-Mail

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