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• Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt ©Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt, GEObasisdaten/TK10 Stand 2004-2010 – LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) A18-223-2009

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 27. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0862/2024). Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Energie Bonescher Weg“ der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgt im Parallelverfahren.

Der Änderungsbereich befindet sich im Osten der Stadt Zerbst/Anhalt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Fläche für Freizeit (Reitplatz) ausgewiesen.

Anlass der 13. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes zur Errichtung von Energieerzeugungs- und -umwandlungsanlagen durch die GETEC green energy GmbH. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in Sondergebiet Energie geändert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Sondergebiet Energie“ (BV/0863/2024) werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung geschaffen.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

-        im Osten durch Baumbestand

-        im Norden durch einen ländlichen Weg

-        im Süden durch den „Bonschen Weg“

Der Geltungsbereich umfasst ca. 28.300 m² und beinhaltet die Flurstücke 210, 211, 212, 213, und 214, Flur 15 in der Gemarkung Zerbst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Darlegung der Erörterung der allgemeinen Ziele der Planänderung in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Zerbst/Anhalt, 16. April 2024

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

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Lageplan 13. Änderung Flächennutzungsplan
1 MB

© Christian Neuling E-Mail

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